Thomas Gundlach                                        Handy: 0151 – 56 26 72 95
Dekleta-Selbstverlag                                    E-Mail: tho-gun-mail@t-online.de
www.technologischer-amonetarismus.de
www.thomas-gundlach-dekleta-selbstverlag.de
YouTube: Thomas Gundlach Technologischer Amonetarismus

DekleTA-BOS – Dekleta’s Book Operating System
PARTEIGRÜNDUNG
Interesse an der Gründung einer Partei zur TA-Verwirklichung?
Interesse an der Gründung der
Durchführungspartei technologischen Amonetarismusses,
kurz der DtA?

Hier wird Ihnen die Möglichkeit geboten, die DtA zusammen mit dem TAschreiberling zu gründen – was genaugenommen verpflichtungsmäßig wäre.
Die Urheberrechte verbleiben beim TA-Schreiberling.
Eine Art Parteigründung aus einer rätelogischen Delegation von Parteimitgliedern bestehender Parteien in eine DtA-Gruppierung wurde nicht erkannt. Insofern gälte gründungsähnliches auch bezüglich einer PPDDAA – einer Politischen Partei Der Durchführung Anarchischer Automation.
Wenn Ihnen der TA zusagt und Sie die DtA mit gründen wollen, dann schicken Sie das ausgefüllte Mitgründungsformular bitte an mich zurück  - per E-Mail an die obige E-Mail-Adresse – oder geben es mir persönlich.
Es bleibt dann abzuwarten, wie es weitergeht.

-------------------------------------------------------------

Mitgründungsformular zur Schaffung der Durchführungspartei technologischen Amonetarismusses (DtA)

Name:
Gebursdatum:
Beruf:
E-Mail-Adresse:

_____________________          _____________________
Datum                                    Unterschrift


-------------------------------------------------------------------------------



Nun folgen ein paar Vorschläge, wie sich eine DtA eventuell beginnen ließe.
Die Vorschläge waren bereits Gegenstände in einer Verfassungsbeschwerde vom 18.06.2024. Die Verfassungsbeschwerde hatte das  Aktenzeichen AR 3446/24.
Eingedenk der Tatsache, daß eine entkriminierende Arbeits- und Geldnutzung eigentlich nur dann möglich ist, wenn Arbeit und Geld der Verwirklichung des technologischen Amonetarismusses eingesetzt werden, wurden die untigen Vorschläge angedacht, um das politologische Arbeits- und Geldwesen auch im fiskalischen Kontext anzurationalisieren.
Wenn es etwa heißt, Arbeits- und Geldeinsatz zur Arbeits- und Geldabschaffung bzw. zur Arbeits- und Geldwegrationalisierung, dann sollte es auch hinsichtlich verwaltungstechnischen Arbeits- und Geldnutzungen so heißen.
Und wenn es im abendlichen Film am PaulLöbeHaus etwa heißt, der Bundestag sei der Auftraggeber der Bundesregierung, dann scheint das in TA-Relationen mehr oder weniger bedingt zu stimmen. Auftrag- und Arbeitgeber wäre der TA als politisch mehr oder weniger einziger und letzter Auftrag- und Arbeitgeber – alle andere Arbeit, die nicht der TAverwirklichung zuträglich ist, ist kriminell. Aber da die gesetzlichen Grundlagen einer TAisierung bzw. des TA's ja vom Bundestag geschaffen oder zumindest beglaubigt und bestätigt wurden – so im Verhältnis zwischen der Entstehung des Strafgesetzbuches mit dem zur Verpflichtung herbeiziehlichen § 13 (Unterlassung) um 1871 und der Beibehaltung des Strafgesetzbuches nach der In-Kraft-Tretung des Grundgesetzes 1949 -, ist die Auftrags- und Arbeitsvergabe insbesondere auch in Relation zur haushaltsmäßigen Verteilung eingenommener Steuergelder eine Bedingtheit, die auf Verpflichtung beruht.
Auch die Gründung der DtA beruht auf Verpflichtung. Ein verpflichteter Bundestag ist ein Auftraggeber kraft Gesetz – Kraft Dingen, die von dem Bundestag selbst geschaffen oder beibehalten wurde.
Dummerweise ist das Parlament aber mit einer Klage wegen Unterlassung behängt – mit einer Klage, die auf eine TAisationsunterlassung abzielte, im Landgericht Moabit aber vermutlich unter den Tisch fiel, denn: eine Antwort bekam ich nicht. Lt. Bankenaufsichtsrecht ist einem Bankgeschäftsleiter die Leitungsfortsetzung untersagt, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig war uner ist. Beim Parlament scheint das zwar nicht so zu sein. Aber das Parlament bestimmt den Bundeshaushalt. Sich den Bundeshaushalt von Unterlassungskriminellen bestimmen zu lassen, verstößt gegen bürgerliche Wirklichkeitsauffassungen. Ähnliches gilt hinsichtlich der Tatsache, daß auch irgendwelche Mehrheiten kein Recht haben, über fremde Gelder zu bestimmen. Insbesondere dann nicht, wenn die entrichteten Steuern vom Staat so eingesetzt werden, daß ein Steuerzahler mit der Steuerentrichtung seinen eigenen Untergang finanziert (z.B. fehlrechtliche Sozialpolitik, Aufenthaltsrecht).
Die Vorschläge waren und sind nun die folgenden.
Rationalisierungsvorschlag bezüglich freiheitlichen Steuererklärungen – Zusatz zur Selbstbestimmung der staatlichen Steuergelderverwendungen
Vorschlag gegen Umverteilungen erfurchtheischiger Vermögensgegenstände



PIETÄTSEDIKT TA

Pietät – lat. Frömmigkeit, Pflichtgefühl
Ehrfürchtiger Respekt und ehrfürchtiges Taktgefühl gegenüber Verstorbenen.

1. Es ist das Recht einer/eines Erblasserin/Erblassers uner (und/oder) das Recht der/des/der Erbin/Erbens/Erben letztwillentlich von Todes wegen bzw. wollensbekundend zu Verfügen, was mit dem Nachlaß erfolgen soll. Dazu gehört auch eine Verfügung über die steuerliche Verwendung des Nachlasses.
2. Es ist das Recht einer/eines Erblasserin/Erblassers uner (und/oder) das Recht der/des/der Erbin/Erbens/Erben letztwillentlich von Todes wegen bzw. wollensbekundend zu Verfügen, dass der Nachlass unverkäuflich zu behalten sein soll.
3. Wird eine Pietätserklärung von den Nachlaßnehmern abgegeben, dann kann die Erklärung jederzeit widerrufen werden.
4. Erklärungszusätze:
Punkt 2 bedeutet, daß Erbinnen/Erben am untersten Sozialrand des Existenzminimums und Erbinnen/Erben oberhalb der Einkommensteuerhöchstgrenze den Nachlaß behalten können, ohne daß gesellschaftliche Erfordernisse einen Nachlaßverkauf oder eine anderweitige Nachlaßantastung  bedingen – Empfängerinnen/Empfänger von SGB-Geldern, Geldverdienerinnen/Geldverdiener uner einkommenslose Reiche könnten ihr Erbe nehmen und behalten, ohne auf die Gelder verzichten zu müssen, die sie/er vor dem Erbfall nutzte.
Geldvermögen, Immobilien, Kunstwerke udgl. werden in diesem Sinn nicht unabgegrenzt vom eigenen Eigentum als persönliches Eigentum, als persönliches Andenken an die/den/die Verstorbene/Verstorbenen bewahrt. Persönliche Schuldenlagen, Spargrenzen (z.B. bei Grundsicherung) usw. stellen keinen Grund zum Nachlassverkauf bzw. keinen Grund zur Nachlassantastung dar.
Steht z.B. Geldvermögen weiterhin dem Finanzamt zur Verfügung, so sind Erträge wie gewöhnlich zu versteuern. Die Erträge können aber entweder dem Nachlass oder dem persönlichen Geldvermögen zugeordnet werden. Letzteres bedeutet eine Veräußerbarkeit im einkommensteuerrechtlichen Sinn eines Einkommens, die der Unveräußerlichkeit des Nachlasses aber nicht entgegensteht, weil das ursprüngliche Geldvermögen aus der Zeit der Nachlaßgebung bzw. -nahme nicht angetastet wird.
Bei einem Boden- uner Gebäudenachlaß kann der Nachlaß von der Grundsteuer befreit werden. Z.B. dann, wenn mit dem Boden keine Erträge verbunden sind uner die/der Nachlaßnehmerin/Nachlaßnehmer nur SGB-Gelder bekommen.
Sind mit dem Boden- uner Gebäudenachlaß Pacht- uner Mieterträge verbunden, so muß die Grundsteuer von den Erträgen entrichtet werden. Der Ertragsrest ist dem Einkommen des/der Hinterbliebenens/Hinterbliebenen zuzurechnen, wenn mit den Erträgen keine mittelbar-unantastbaren Andenkenskapitalbildungen erfolgen sollen.
Ad 3.: Wird eine Pietätserklärung von der/dem/den Nachlaßnehmerin/Nachlaßnehmer/Nachlaßnehmerinnen uner Nachlaßnehmern widerrufen, dann entfallen staatliche Gelder, die bis zum Widerruf genutzt wurden. Der Nachlaß muß dann angetastet bzw. genutzt werden.
Nachlässe dürfen nicht verbrieft uner als verbriefte Werte an der Börse oder anderen Finanzmärkten gehandelt werden. Nachlaßoptionen sind nicht statthaft. Erbinnen/Erben dürfen ihr Erbinnen-/Erbenrecht nicht handeln oder anderweitig verkaufen – insbesondere nicht bereits zu Lebzeiten der/des Erblasserin/Erblassers.
Entsteht ein Nachlass, ohne dass ein Testament uner ohne daß Nachlaßnehmerinnen/Nachlaßnehmer vorhanden sind, bleibt der Nachlaß ohne Besitzer bestehen. Auch der Staat hat kein Recht, den Nachlaß wegen dem Fehlen einer/eines Nachlaßempfängerin/Nachlaßempfängers zu verkaufen uner sonstwie  anzutasten. Böden uner Gebäude bleiben gewohnheitsrechtlich in Nutzung, bis eine Weiternutzung unmöglich ist. Grenzen zur Unmöglichkeit einer Weiternutzung liegen teils im Recht begründet.
Bei Geldvermögen dürfen keine Methoden genutzt werden, den Nachlaß bewußt versiechen uner umverteilen zu lassen, um diesen mittelbar der allgemeinen uner einer besonderen Geldmenge zuzuführen.
Der vorige Absatz gilt insbesondere auch dann, wenn der Verdacht oder der Beweis besteht, daß das Fehlen eines direkten Nachkommens infolge menschlicher Machenschaften – z.B. Nutzung Freud’scher Kampfmahsnahmen mit uner ohne der Nutzung einer verwaltungskundlichen Strukturierung verwaltungsrevanter Wahrnehmungsgegenstände – besteht.
Andererseits darf ein Nachlaß nicht mit marktischen Machenschaften genutzt werden, um eine/einen Nachlaßempfängerin/-empfänger nachlaßverbrauchend in den Tod zu steuern – Non-Salden-Lebensbilanz.
Beim Beginn der technologisch-amonetarismischen KPW-Paralyse und der Verrechnungssystematik wird der Nachlass (Geldvermögen) bodenrelevant. Es obliegt der/dem/den Nachlaßhalterin/Nachlaßhalter/Nachlaßhaltern am Ende der Geldsurrogation, den Nachlaß in Boden umzuwandeln oder den Nachlaß so, wie der nachgelassen wurde, zu behalten – womit ein Geldvermögen dann selbstverständlich nur einen reinen Andenkenswert hätte.
Der angebliche Feindstatus der BRD in der UNO ändert am Pietätsedikt nichts.
Auf Definitionen und Phänomene wie Weltkulturerbe ist das Pietätsedikt nicht anzuwenden. Es sei denn, daß Weltkulturerbes aus Privaten Besitztümern entstanden.
Wäre in diesen Beziehungen irgendwelcher Weltkuturerbes von einer Unveräußerbarkeit die Rede, so hieße das, daß die Erbes nicht
a) an fremde Staaten, Staatengemeinschaften, Personen uner Personengruppen gegeben uner
b) von nicht Staatseingehörigen zu Neustaatengründungen genutzt werden dürfen.
Grob angedeutet stellt das soeben Ediktierte eine technologisch-amonetarismische Pietät im Gegensatz zur fiskalismisch-monetarismischen Pietätlosigkeit dar.
Das Pietätsedikt als solches und inhaltlich stellt kein politisches Testament dar, denn meine Wiebke und ich leben gerne.




Erklärung zur haushaltsrechtlichen Nutzung der Umsatzsteuer

Neben der Nutzung der Formulare zur Ergänzung der jährlichen Steuererklärungen ließe sich ein Formblatt zur fiskalischen Umsatzsteuernutzung in Anwendung bringen.
Das Formular zur persönlichen Bestimmung der staatlichen Nutzung persönlicher Steuerabgaben, wie das in der Anlage zum Schreiben vom 18.06.24 ist, ließe sich auch in Bezug auf die Umsatzsteuer anwenden.
Nutzungserforderlich wären nur 2 Sachen:
1. Vergabe von Umsatzsteueridentifikationsnummern an alle Bürgerinnen/Bürger im Zentralgewaltsverbund der Bundesrepublik Deutschland.
2.1. Errichtung einer Registrationsabteilung im Finanzministerium, in der sämtliche Umsatzsteuerentrichtungen einer jeden Person unter der persönlichen Umsatzsteueridentifikationsnummer ein Jahr lang gespeichert und summiert werden.
2.2. Schaffung einer Kontendatei aller Bundesministerien, die (Umsatz)Steuergelder nutzen bzw. nutzen lassen. Verteilung der Umsatzsteuergelder auf die in einem Umsatzsteuerverwendungsformular steuerverwendungszweckmittelbar angegebenen Ministerien.
Die Punkte 1 und 2 ermöglichen so eine Nutzung des selbstverständlich auch dateimäßig in Nutzung bringlichen Formblattes zur persönlichen Bestimmung der staatlichen Nutzung persönlicher Umsatzsteuerabgaben.
Die Punkte 1 und 2 stellen in Verbindung mit dem Umsatzsteuerverwendungsformblatt gleichsam eine Vereinfachung persönlicher Umatzsteuersummierungen und des Nachkommens persönlicher Belegpflichten dar – wenn man sich entschließen täte, die Selbstbestimmung der staatlichen Anwendung persönlicher Umsatzsteuergelder mitzumachen; was ja nicht unbedingt eine Pflicht sein müsste.
Bei der Nutzung computergestützter Zahlungsmethoden uner bei Kartenzahlungen stellten sich keine nennenswerten Schwierigkeiten ein. Nur bei Bargeldzahlungen könnten Probleme auftreten. Würde man aber bei Barzahlungen eine UmsatzsteueridenfikationsnummerPIN einsetzen, dann wären auch die Barzahlungsprobleme verringert: Bei der unternehmerischen Umsatzsteuerabbrechnung ließen sich die PINs zum zuständigen Finanzamt senden; bei einer Umsatzsteuerjahresabrechung eines Endverbrauchers müßte der Endverbraucher eh selbst eine Umsatzsteuersummierung vornehmen; ein Vergleich zwischen den den Finanzämtern von Unternehmen und Endverbrauchern gemeldeten Umsatzsteuern wäre kaum mehr erwähnenswert.
Demokratie in allen Ehren – aber wenn die Parteienvielfalt mit einer 5ProzentHürde  oder einer funktionellen Parteienverdrossenheit das Recht auf steuerliche Selbstbestimmung unterläuft, dann kann uner darf das nicht rechtlich sein. Insbesondere dann nicht, wenn die Geldnutzung bzw. das Geldsystem – und somit auch das Steuersystem – unterlassungsverbrecherische Charaktere zeitigt oder veräußern läßt.



"Nationalhymne (Deutschlandlied)"

Man kann eine Packung Papier für inzwischen wieder für aufgepowerte 9 € kaufen. Man kann sich auch eine Flasche Bier für 1 € kaufen.  
Das "Für" in den o.g. Handelsbezüglichkeiten ist ein Tausch-Für.
Nun höre ich "Einigkeit und Recht und Freiheit f-ü-r  das Deutsche Vaterland".
Ich möchte aber mein Vater- und Mutterland nicht f-ü-r  Eiinigkeit und Recht und Freiheit" verkaufen. Insbesondere nicht an Staaten, die feindlich sind, und auch nicht an Deutsche, die – hitlerlogisch - ebenfalls feindlich sind.
Deweiteren gibt es in Deutschland ein verfassungsgeschichtliches Gesetzessystem. Gesetze wieder und wieder einem teilweise fremdbeseelten Rechtsystem zu unterwerfen, ist eine Farce.
Man kann nach allen Käufen auch an der Westseite des Bundestages sitzen und am Bundestagsgebäude lesen "Unserm Deutschen Vaterland". Es heißt dort nicht 'Für Das Deutsche Vaterland'.
Man sollte also das Deutschlandlied umändern:
Nicht:: "Einigkeit und Recht und Freiheit unserm Deutschen Vaterland."
SONDERN::
"Einigkeit, Gesetz und Freiheit unser'm Deutschen Vaterland."
Das Deutschlandlied ist kein Werbelied für Feind- oder Miststaaten, die auf die Beseitigung Deutschlands gerichtet sind und deren "Einigkeit und Recht und Freiheit" gegen eine Opferung Deutschlands tauschen wollen.
Auch könnte man den sprachlichen Term "deutsche Frauen" aus dem Lied entfernen. Wenn es Leute gibt, die die Nationalhymne als eine Art Werbelied auffassen, dann hieße eine Beibehaltung dieses sprachlichen Termes, deutsche Frauen gleichsam als internationale Prostituierte anzubieten. Andererseits ist auch  Kuppelei ein Straftatbestand
Außerdem sollte man auch nicht immer Frauen vorschicken, um sich hinter diesen zu verkriechen. Insbesondere auch nicht in gedanklichen Fortentwicklungen irgendwelcher rassismischen Glasnost-Relationen der die Rasse erhalten solltenden russischen Frauen. Selbst dann nicht, wenn diese Art der Entwicklung nichts anderes als eine rassismisch-artismische Transformation irgendwelcher Kaiserinnenfunktionen (z.B. Maria Teresia in Österreich) zu sein schien, die sich auf die Erhaltung der Dynastie bezogen.
"Staatseingehörigkeit"

Es gibt von mir eine Audioaufnahme, die den Titel `Makelehr Attentäter´ hat (YouTube: Thomas Gundlach Technologischer Amonetarismus). Irgendwo in dieser Aufnahme sagte ich, daß ich jede Staatsangehörigkeit aufgebe.
Selbstverständlich scheint es ein Zufall gewesen zu sein, daß diese Aufnahme noch in der Bodestraße 9 in Bergedorf gemacht wurde. Abgesehen von den Namensgleichheiten einer in Bergedorf und einer in Berlin-Mitte gelegenen Bodestraße, liegt die in Bergedorf befindliche Bodestraße in einem Gewerbe- bzw. in einem Mischgebiet. Und diesbezüglich sind nun einige Wörterbedeutungen in diesem Vorschlag enthalten:
Es wäre evtl. recht sinnvoll, den Begriff der Staatsangehörigkeit mit dem Begriff einer Staatseingehörigkeit zu ergänzen.
Ebenso könnte es sinnvoll sein, Wort und Bedeutung des Wortes Staatsangehörigkeit gänzlich abzuschaffen und das Wort Staatseingehörigkeit einzuführen.
Die Gewerbeordnung unterscheidet z.B. in Sachen Gewerbegebiet zwischen Gewerbean- und Gewerbeeinliegern.
Eine Übertragung in die Verhältnisse der Staatlichkeit hieße das dann zumindest eine Unterscheidung zwischen Staatsan- und Staatseingehörigen.
Staatseingehörige sind dann diejenigen Familien, die bereits im Mittelalter auf dem Boden des heutigen Deutschlandes namens- und berufstandsmäßig registriert bzw. beurkundet waren und die Deutsche Kultur lebten.
Verbunden damit wäre dann leider auch die Aufenthaltsgesetzgebung. Es ist zwar betrüblich, diese Ausländer(ana)thema in diese Zusammenstellung einiger Vorschläge zu bringen. Aber da nun schon das Thema Gewerbeordnung angedeutet wurde, sei dieses Thema mit dem Thema Arbeit kurz eingefügt:
Gegen Tourismus wäre nichts einzuwenden. Aber da jedwede Arbeit, die nicht der TAisation zutulich ist, unterlassungsverbrecherisch ist, hieße es kriminell zu agieren, Fremdländerinnen/er in Deutschland anzusiedeln und hier arbeiten zu lassen. Auch wenn Handel und Gewerbe – und somit auch Arbeit – in die staatengeschichtliche Rechtfertigung eines auch Kriege ermöglicht uner gerechtfertigt habenden Art-is-musses gehören, ließe sich eine Niederlassung fremdländischer Personen, die für Gewerbe udgl. tätig sind, strafrechtlich nicht rechtfertigen – was auch für das feige Dreckspack Schlafkörperbefummlerinnen/er, Spannerinnen/er und Frequenzterrorparasitinnen/en gilt. Diese Tatsache, die auch mit dem LissabonVertrag assoziiert sein könnte, beruht auf dem Sachverhalt, daß man mit einer – auch sozialpolitisch inkorrekten – ZurVerfügungStellung nichtTAisch-gewerbeverbundener Arbeitstellen Verbrechensstellen zur Verfügung stellt und weiterhin die Arbeits- und Geldkriminalität unterstützt, fördert usw..
Es ist schon schlimm genug, daß man sich als Staatsangehöriger eines Staates selbst kriminell macht, wenn man bei nicht TAisch tätigen Gewerblichen uner selbst als eine/ein solche/er Gewerbliche/r arbeitet. Fremdländerinnen/er aber unterlassungsverbrecherisch zu machen, indem man ihnen hier eine Abeit und eine Niederlassung gibt, ist letztlich auch völkerrechtlich nicht zu vertreten – zumindet solange man etwa die VN nicht als Hauptverbrecherorganisation des weltweiten Arbeits- und Geldwesens auffast.
Arbeitsplätze wären somit den jeweiligen Staatsan- uner -eingehörigen vorbehalten – was in den Vorgängen der Automation ja nicht sonderlich problematisch wäre und auch bezüglich Aufbau- und Wartungsarbeiten bei etwaigen Maschinen- uner Analagenexporten gälte, wenn die Aufbau- uner Wartungarbeiter nur für die Zeit ihrer Tätigkeit im Importland wären. Und die mit kriminellen Fremdniederlassungen verbundenen Immobilienwertemanipulationen bräuchten auch nicht zu sein – was in den TAischen Relationen verrrechnungssystemrelevant wäre.
Aber sei's drum. Wenn schon auf dem größten von einem Staat abgesteckten und somit mit den größten freien Nutzflächen bedachten Kontinentalsockelareal eine Planwirtschaft verwirklicht wurde, dann darf man sich auch über art-is-misch verhunzte Prädikate dieser Fehlrechtlogik nicht zu verwundern. Verulken kann man sich selbst am besten.
Und man kann alles freigeben. Aber wenn man sich nicht korrekt verhält, dann müssen notfalls auch Freiheitsrechte wieder eingeschränkt werden.
Wenn man im Großen Plötz liest, daß die ersten griechischen Staatengründungen gegen 700/600 vor unserer Zeit zugrunde gingen, weil nicht genug Arbeitsplätze für das gesamte Volk da waren – vor 2.700/2.600 Jahren! -, heutzutage im Film am PaulLöbeHaus hört, daß auch im 20. Jahrhundert noch ein Arbeitsplätzemangel bestand, dann läßt sich evtl. verstehen, was im weitesten Sinn auch mit Verulkungen im Kontext soziologisch-art-is-mi-scher Parasitismen gemeint sein könnte.
Ein Beispielvorschlag bzw. ein Vorschlagsbeispiel für ein sehr kleines Staatseingehörigkeitsformular zur Beantragung einer Staatseingehörigkeit, soweit eine Beurkundung nicht automatisch von amtswegen zur Geltung gebracht werden würde – dieses Formular hat weniger etwas mit dem in der Hitlerzeit eingeführten Staatsangehörigkeitsgesetz und einer Entnazifizierung zu tun, als vielmehr mit Sachen eines Nationalitätssignifees, mit dem z.B. Fußballspieler in der Deutschen Nationalmanschaft als deutsch deklariert wurden (EM 2024 in der Übertragung auf dem Platz der Republik in Berlin), die nichteinmal wie Europäer aussahen:

STAATSEINGEHÖRIGKEITSBEKUNDUNG
Hiermit bestätige/en ich/wir, daß meine/unsere Familie bereits im Deutschen Mittelalter (500 bis 1500 unserer Zeitrechnung) auf dem Boden der heutigen BRD registriert war.
O   __________________________________________
Name
O   __________________________________________
Beurkundungsjahr
O   __________________________________________
Beurkungsort
O   __________________________________________
Name/Beurkundung sind bekannt, nicht aber das Jahr uner der Ort



"Europapolitik"

Europa wird oftmals als ein Kontinent bezeichnet. Europa ist tatsächlich aber nur ein Subkontinent – was sich auch am Name Europa erkennen läßt, denn alle Kontinentnamen beginnen mit einem A.
Kontinentalpolitisch ist Europa quasi inexistent.
Wenn man die Löcherlogik Europas kennt, die mit der Auflösung Lydiens durch A. den Großen nach der Geldinverkehrbringung begann, und bislang bei A. Hitler mündete, als er irgendetwas über eine Deutschlandauflösung durch einen Krieg in der Mitte faselte, dann könnte man schon beinahe verstehen, warum das `Projekt Europa´ zum Beginn der Antike gefasst wurde: Europa könnte kontinentalpolitisch aufgelöst und dem restlichen Kontinentalsockel (Asien) einverleibt werden. Europa wäre dann ein Versuchssubkontinent, der einem geschichtlichen Loch ähnlich Lydien gliche. Setzte man den Beginn der europäischen Antike etwa in die Zeit um 660 vor unserer Zeitrechnung – GeldInVerkehrBringung in Lydien -, dann ließe sich Versuchsprojekt `Subkontinent Europa´ auch als ein monetärpolitisches Experiment auffassen. Nähme man hierbei die Technikentwicklung hinzu, dann ließe sich das `Projekt Europa´ als ein monetarismisches Projekt zur art-is-mischen Automation definieren – relationiert mit einem fiktiven Darwin Teil 3 und somit in Relation mit der artismischen Erdinbesitznahme zwecks Vermeidung der durch eine natürliche Zuchtwahl rassenlogisch entstehen gekonnt hättenden neuen Arten. Mit der letzten Apposition ließe sich auch verstehen, warum es angeblich bereits vor 660 v.u.Z. in Ägypten, in Indien und in China Geld gegeben haben sollte, bevor man über den Königsweg nach Lydien zog, um dort das Geldwesen vorrangig und extrem mit und in dem `Projekt Europa´ und dann wieder entwicklungsergebnissedissipatorisch im Rest der Welt zu verwirklichen.
Nun kennt man den NordOstseeKanal – vormals KaiserWilhelmKanal genannt. Mit dem NordOstseekanal scheint gleichsam eine künstliche Trennung von Dänemark und Deutschland zu erfolgen. Desweiteren ist einem die Straße von Gibraltar geläufig, die als eine natürliche Kontinentalsockeltrennung zwischen Afrika und Europa gilt – wenn ich das nicht falsch in Erinnerung habe, dann ist die Straße von Gibraltar die kleinste Kontinentegrenze, mit der 2 Kontinente auf dem einheitlichen Kontinentefundament Erdkruste getrennt werden. Und letztlich ist einem die UralLinie ein Begriff, mit der der eurasische Kontinentalsockelanteil vom asiatischen Kontinentalsockel getrennt wurde.
Wenn diese 3 Sachen zusammengefasst werden, dann deutet sich bereits an, wie und warum man aus einem E ein A machen könnte:
Durch ein einfaches Kanalbauprojekt zwischen dem Nordpolarmeer und dem Mittel- oder dem Schwarzen Meer, das auf der Ural-Linie von Norden nach Süden erfolgen und einen Kanal in Breite und Tiefe der Straße von Gibraltar bauen könnte, ließe sich aus dem Subkontinent Europa der technische Kontinentalsockel Auropa schaffen. Auropa wäre ein technischer Kontinent, der in kanalbautechnischer Hinsicht den geologischen Anforderungen eines natürlichen Kontinentes entspräche.
Eine philosophische Tradition scheint damit auch verbunden zu sein. Denn: Der antike Philosoph Platon sinnierte irgendetwas über ein Atlantis, das sich einer Hallig gleich aus dem Meer erhob und einen künstlichen Kontinent darstellte.
Mit der Schaffung des technischen Kontinents Auropa hätte die Europageschichte einen Zweck, der nicht in Auflösung und Lochbildung mündet. Aus einem Subkontinent würde ein realer Kontinent werden.
Sollte es dafür an Kapital mangeln, dann braucht man lediglich den TA zu verstehen und zu verwirklichen. Neue Staatsschulden entstünden so jedenfalls nicht.
Assoziiert mit dem bankenökonomologischen Verschuldungsthema entstünde im Rahmen des `Kanalbauprojektes Auropa´ gleichsam auch ein neues Paradigma in Sachen Wirtschaftseffizienz und Dissipatorik – jedenfalls dann, wenn der TA realisiert werden würde. Man bräuchte sich nicht wieder und wieder hinter Schulden zu verstecken, um damit eine Litanei an die Entwicklung zu bringen. Und das gälte auch dann, wenn angebliche Staatsschulden nur kommunikative Indexwerte zur wertemäßigen Veranschaulichung gesellschaftlich-staatlich notwendiger Arbeitseinsätze sind.
In einem Buch über die Deutsche Bank hieß es, daß Kirchen als erste Banken aufzufassen waren.
In einem von einem Konzilsberater geschrieben Buch über die Kirche wurde der Paradigmenbegriff hervorgehoben.
Mit dem `Projekt Auropa´ - insbesondere in Relation mit dem TA – entstünde eine Art neuen Weltparadigmas, das sich nicht nur auf einzelne Kirchenfunktionen irgendwelcher Sammlungen udgl. bezöge. Und spätestens dann, wenn sich ein Auropakanalbauprojekt vollständig automatisiert machen ließe, verstünde man auch einen arbeitsorientierten Paradigmenwechsel, der sich bis in die jährlichen OraEtLaboraSegen ausgewirkt hätte. Somit ließe sich ein TA-Konzil mit einem Auropa-Konzil gleichschalten.
Die Schaffung eines technischen Kontinentes hätte – zumindest rein gedanklich – diverse Aspekte, die es mittel- uner unmittelbar zu beachten gäbe. Aber die historisch-historizismische Löcherlogik hätte ein Ende.
Gut. Es gäbe dann einen Kontinent mehr. Und damit wären Interkontinentalkriegsgefahren einem vergrößerten Kriegswettbewerb beigegeben. Aber um eine totale Vernichtung aller nichteuropäischen Kontinente bzw. Staaten zu vermeiden, schien ja bereits das monetarismialdissipatorische Automations-`Projekt Europa´ in der Geschichte des internationalen Geldwesens geschaffen worden zu sein. Geschichtliche Kriege in diesem Sinn als technik- bzw. automationsdissipatorische Hochverratsimprovisationen zu interpretieren, wäre wohl in etwa nichts anderes als zu behaupten, daß geografiegebundene Erfindungen den Zentralgewaltbereich der von der jeweiligen Zentralhoheit umgrenzten geografischen Flächen- und Tiefeneinheit nicht verlassen dürften – auch im Rahmen universitätischer Preisvergaben bei der Abtechnisierung irgendwelcher geografisch-natürlichen Eigentümlichkeiten eines geografischen Bereiches bzw. eines Staates nicht.
Übrigens: Der Vorschlag, einen AuropaKanal zu bauen, erging meinerseits bereits an die Russische Botschaft in Berlin und an die Volt-Partei der Jungeuropäerinnen/er. Ob die Vorschläge dort ankamen, kann ich leider nicht bestätigen, weil ich – wie immer – keine Antworten bekam.
Sciencefictionärialspinnerischer Schlußexkurs Maschinen- und Antriebsbau
Gerade wurde die Erdkruste erwähnt, die als ein einheitliches Fundament aller Kontinente aufzufassen sein könnte.
Auch wurden Kriegsgefahren erwähnt, die mit dem technischen Fortschritt zunehmend interessanter werden.
Nach dem 2. Weltkrieg sagte der US-amerikanische Präsident Eisenhower angeblich, daß man dem Militär die Atombomben wegnehmen und Personen geben sollte, die damit umzugehen wissen. Eine Aufforderung zur friedlichen Nutzung der Atombomben war spästens damit angedeutet.
Es gibt ein unbekanntes Patent im Deutschen Patent- und Markenamt München, mit dem die Grundlagen einer sog. Baritonukleartechnik unter dem Aktenzeichen 10 2020 001 905.6 patentiert wurden.
Wenn die Baritonukleartechnik weiter entwickelt wird, dann lassen sich recht nette Maschinen, Geräte, Apparate udgl. bauen, die einer friedlichen Nutzung der Nukleartechnik überantwortet wären. Neben z.B. einem Urknallgenerrator, der höchstdruckanormale Materie zum exscaturativen (quellungstechnischen) Bau beliebiger Dinge nutzen ließe, ließe sich ein kerntechnisches bzw. baritonukleartechnisches Antriebssystem realisieren. In Abmessungen, die die Abmessungen baritonukleartechnischer Automotoren weit übersteigen, ließe sich ein Erdmotor schaffen – ein Erdmotor, der in das Erdzentrum gebaut werden könnte.
Mit einem Erdmotor bzw. mit einem baritonukleartechnischen Erdantrieb hätte man gleichsam ein neues Paradigma in der Raumfahrt. Man bräuchte nicht mehr auf popelige Raketen, Raumschiffe udgl. zurückzugreifen, um ins All zu düsen. Man hätte eine mobile Erde, die die Umlaufbahn um die Sonne verlassen könnte.
Die Entwicklung eines baritonukleartechnischen Erdantriebsytems wäre allerdings ziemlich teuer. Das ist zwar bei vielen Erfindungen so. Müsste aber nicht so sein – was man in Verbindung mit dem TA erkennen kann, der einerseits eine Befreiung von der Bürde unerforderlicher Entwicklungs- und Herstellungskosten, andererseits eine Befeiung von der Bürde, zwecks Erfindungsverwirklichung sozialismoid uner faschismoid auf bestehende Unternehmen zurückgreifen zu müssen, darstellt. Daß das gegenwärtige Arbeits- und Geldsystem in diesem Kontext ggf. etwas hysteresisch wirken könnte, weil die Kostenproblematiken und soziologische Unwillfährigkeiten zumindest mitunter eben entwicklungshemmend erscheinen, sei mal so dahingestellt.
In diesem Sinn ist der gesamte TA zu verstehen.
Desweiteren wurde bereits vor einigen Jahren in Berlin versucht, ein baritonukleartechnisches Entwicklungs- und Forschungsprojekt ins Leben zu rufen. Damals war die baritonukleartechnische Großschmiedeanlage zwar noch nicht patentiert. Aber wenn bestehenden Institutionen Gelder zur Verwirklichung irgendwelcher Projekte fehlen, während man selbst auch kein Geld hat, dann kann einem das auch egal sein. Und wenn etwa im Buch "Daimler Benz und sein Staat" eine Frage nach der Herkunft politischer Unterstützung für im Rahmen der Jäger90Entwicklung benötigte Milliarden zitiert wurde, dann sollten zumindest Sinn und Zweck der hier angedeuteten Vorschläge, wie auch der Sinn und der Zweck einer auf Verpflichtung beruhenden DtA verstanden sein – und die Töne der CarillonGlocken am Bundeskanzleramt als eine harmonische Beruhigung wahrgenommen werden. Einer der wichtigsten Unterschiede zu dieser Frage nach politischer Unterstützung ist nur der, daß der TA imgrunde nicht um Unterstützung bittet oder bettelt, denn: der TA verpflichtet zur TA-Verwirklichung – und da kann auch eine Bonner HardtHöhe so hoch sein wie die auch immer will:: auch sie ist verpflichtet.
Ach so, eines noch: Auf ein Formular zur Frage, ob Sie mit dem Bau eines Erdmotores einverstanden wären, verzichte ich verständlicherweise.



E N D E

Dekleta-Werbung:

Technologischer Amonetarismus - Kurzdarstellung TA
ISBN 978-3-9826338-0-0
Sachbuch - 106-A5-Seiten - Softcover,  Experimentalgrammatik – verpflichtend
21,00 €

Technologischer Amonetarismus – Kurzdarstellung TA
ISBN 978-3-9825228-2-1
Sachbuch - 106-A5-Seiten - Hardcover, Fadenbindung, Schutzumschlag,  Experimentalgrammatik – Sonderausgabe 1
45,00 €

Technologischer Amonetarismus – Kurzdarstellung TA
ISBN 978-3-9826338-2-4
Sachbuch – 106-A5-Seiten – Hardcover, Fadenbindung, Schutzumschlag,  Experimentalgrammatik – Sonderausgabe 2 (Totenportrait in Grabstein)
80,00 €

Dimoreak – Die monetarismische Reaktion
ISBN 978-3-9826338-1-7
Lustige TA-Fiction - 415-A5-Seiten - Softcover,  Experimentalgrammatik 
60,00 €

Meafaa – Gedenkveranstaltung zur Arbeits- und Geldabschaffung
ISBN 978-3-9825228-0-7
TA-fiktionäres Veranstaltungsbuch – 361-A4-Seiten – Hardcover, Fadenbindung, Experimentalgrammatik – Sonderausgabe
210,00 €

Die Bücher sind – zumindest gegenwärtig – nur bei Dekleta zu bekommen:
Thomas Gundlach
Dekleta-Selbstverlag
Berlin
E-Mail: tho-gun-mail@t-online.de




PS: Ursprünglich gehörten 2 Formulare in den Text über Steuererklärungen. Aber im Gegensatz zum Text wurden Bilddateien nicht mit kopiert.  




Websiteaufgabe 3

Websiteaufgabe 4 - Urknallgenerratormobil - Der schwarze Wagen der Kanzlermaschine